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WEG-Verwaltung aus Bochum für Bochum

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Eigentümer Versammlung bis 18:00 uhr möglich

Um größtmögliche Flexibilität  zu gewährleisten, kann bis 20:00 Uhr mit der WEV begonnen werden

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Live Protokolle In Versammlungen

Alle Besprechungen und Versammlungen werden vor Ort, für alle Teilnehmer ersichtlich protokolliert

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EIgentümer APp

Mit der Eigentümer-App können Sie jederzeit Dokumente, Daten, Belege, Beschlusssammlungen und kaufmännische Berichte einsehen oder erzeugen.

MEHR ERFAHREN
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Übersichtliche
Abrechnung

Eigentümer erhalten eine übersichtliche und den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Abrechnung

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Beschluss-sammlung

In 48h 

Wir übergeben durchschnittlich zwei Tage nach erfolgter Versammlung eine aktualisierte Beschlusssammlung an die Gemeinschaft

Zuverlässigkeit

Für Eigentümergemeinschaften bieten wir einen
ganz besonderen Service. Durch unsere
innovativen Betriebsstrukturen sind wir in der
Lage, ein umfassendes Rundum-sorglos-Paket zu
bieten. Neben zwei Objektbegehungen im Jahr
erhalten Sie jederzeit online Einblick in
Kontostände.

 

Sämtliche Eigentümerversammlungen finden bereits im ersten Quartal statt und Beschlusssammlungen werden
innerhalb von zwei Tagen übergeben.

Gläserner Meetingraum

persönliche Beratung

Durch innovative Betriebsstrukturen und die Anwendung digitaler Managementsysteme sind wir in der Lage, nahezu alle erforderlichen Vorgänge in der Verwaltung zu digitalisieren.

Durch die Automatisierung von Standardvorgängen im
Verwalteraltag sind wir in der Lage, Zeit in der Abwicklung von organisatorischen, kaufmännischen und technischen Aufgaben der Objektbetreuung einzusparen.

Dies Zeitersparnis investieren wir in den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden.  Vor allem  in Form von Objektbegehungen und persönlichen Beratungsgesprächen. 

Tranzparenz

Die Wohnungsverwaltung Steinhoff-Böhler ist eine Verwaltungsgesellschaft mit Spezialisierung auf die digitale Verwaltung von Wohnimmobilien.

 

Durch unser Service-Portal ermöglichen wir eine voll transparente Eigentumsverwaltungen. Belegprüfungen können 24/7 eigenständig durchgeprüft werden völlig unabhängig vom Verwalter.

Zu jedem Zeitpunkt können Beiräte über die Eigentümer-App können Beiräte Mobil in Rechnungsprüfläufe eingebunden werden.

Sämtliche Belege, Daten, Informationen, Dokumente und Beschlusssammlungen stehen Ihnen in Ihrer Objekt-Cloud zur Verfügung und sind nur ein Passwort weit entfernt.

 
Wenn Steinhoff-Böhler Immobilien verwaltet, 
passt Ihr Objekt in die Hosentasche.
Online-Kauf

Unsere Leistungen im Überblick für die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

 
 
Bestandsaufnahme und Set Up
 

Gemeinsame Objektbegehung mit dem Beirat der Gemeinschaft, zur Ermittlung der aktuell vorherrschenden Zustände. 

Überprüfung der vorhandenen Verwaltungsunterlagen nach Übergabe. 

Sie erhalten eine persönliche Einladung für die Freischaltung auf der Eigentümer App, welche Objektdaten in Echtzeit für Sie jederzeit zugänglich macht. 

Digitalisierung der Bestandsunterlagen ausgenommen notariell beurkundeter Dokumente. 

1.

Grundleistungen 

Zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung gehören die in §§ 24, 27 Abs. 1,2,3 und 
5, § 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten festgeschriebenen Aufgaben der Verwaltung. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Belange zu. 

 

2.

Leistungen der allgemeinen WEG-Verwaltung 

 

Vertretung des Eigentümers in sämtlichen Angelegenheiten, der WEG-Verwaltung gegenüber Dritten und Behörden. 

Vorbereiten, einberufen und Durchführen von WEV.

Anlage und/ oder Fortschreibung einer ordentlichen Beschlusssammlung in elektronischer oder schriftlicher Form im Namen der Gemeinschaft gem. § 24 Abs. 7 WEG.  

Durchführung von Beschlüssen im Namen der Gemeinschaft.

3.

Leistungen der allgemeinen WEG-Verwaltung 

Ihre Verwaltung; Wohnungsverwaltung Steinhoff-Böhler GmbH erstellt regelmäßig für das Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan im Namen der Gemeinschaft im Rahmen der Grundleistungen. Es erfolgt ein Ausweis der Verteilung je Kosten oder Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum.
 Objektbuchhaltung auf Basis der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. 
Es wird eine Gesamtabrechnung erstellt ergänzt um jeweilige Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung bestimmten Verteilerschlüsse. 

4.

5.

Technische Objektverwaltung 

Überwachung des baulichen und technischen Zustands des Gemeinschaftseigentums 
einschließlich der Außenanlagen durch Objektbegehungen. 

Beratung der Eigentümer über die Notwendigkeit der Vornahme von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. 

Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten und Beschaffung erforderlicher Dienstleistungen.

Direktvergaben und Veranlassung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen, wie z. B. bei Rohrbruch, Brand- oder Sturmschäden

Abnahme von Werkleistungen und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger) und gegen Werkunternehmer. 

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